In der Übersicht
Im Hinblick auf den mobilitätsintensiven und flächenzehrenden Lebensstil, der nicht nur das räumliche Wachstum verstärkt, sondern auch das Freizeitverhalten grundlegend verändert, treffen Städte zusehends Vorkehrungen, um auf die Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Die bauliche Entwicklung soll gegen innen erfolgen und auf die Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete fokussieren. Diese Entwicklung wird durch das Raumplanungsgesetz festgeschrieben.
Auf der anderen Seite hat sich der Bund auch dem Kampf gegen übermässige Lärmbelastung verschrieben: Das Umweltgesetz und die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes geben vor, dass keine Wohngebäude in Gebieten mit erhöhter Lärmbelastung erstellt werden dürfen. Angesichts des hohen Siedlungsdrucks lassen sich Verkehr, Industrie und Freizeitlärm jedoch immer weniger von Wohnnutzungen trennen.
Forschungen und Studien (z.B. Danielle Vienneau et al, 2017) weisen darauf hin, dass attraktive öffentliche Räume für die Wohnbevölkerung günstige Bedingungen bieten, welche die negativen Auswirkungen einer Lärmbelastung am Wohnort bis zu einem gewissen Grad kompensieren können. Eine These der Arbeitsgruppe Raumplanung der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung besagt denn auch, dass es möglich sei, durch permanent geschlossene Wohnungsfenster hervorgerufene nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden durch Erholung an einem anderen Ort und zu einem anderen Zeitpunkt teilweise oder ganz zu kompensieren (EKLB, AG Raumplanung, 2016). Allerdings kann die Kompensationswirkung bisher nicht direkt nachgewiesen werden.
Zur Überprüfung dieser Hypothese werden spontane Kurzbefragungen bei den Nutzenden sechs unterschiedlicher Raumtypen in vier Schweizer Städten – Basel, Lausanne, Luzern und Zürich – durchgeführt. Es wird zwischen sechs Raumtypen unterschieden. Dabei werden prioritär Räume in städtischen Wohnquartieren berücksichtigt. Touristisch und kommerziell konnotierte Räume werden ausgeschlossen.