In der Übersicht
Benötigt ein Transportunternehmen (TU) zwecks Finanzierung neuer oder Refinanzierung bestehender Betriebsmittel Fremdkapital, so kann es beim Bund eine Solidarbürgschaft beantragen. Sollte ein Transportunternehmen nicht mehr in der Lage sein, seinen Zins- oder Amortisationszahlungen gegenüber dem Kapitalgeber nachzukommen, kann letzterer die Zahlung vom Bund an Stelle des Transportunternehmens verlangen.
Die Evaluation des Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zum Ziel, die Wirksamkeit der Solidarbürgschaften im RPV und deren Auswirkungen auf den Bund zu prüfen. Dabei soll insbesondere auch das Risiko aus den Bürgschaften quantifiziert werden. Zusätzlich sollen Finanzierungsalternativen für den RPV ausgearbeitet werden und mit der bestehenden Regelung verglichen werden.