In der Übersicht
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls wird mittels freiwilligen oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen versucht, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Die am häufigsten empfohlene respektive verordnete ambulante Massnahme stellt dabei die „Universalmethode“ Sozialpädagogische Familienbegleitung dar. Bei der Sozialpädagogischen Familienbegleitung handelt es sich um eine aufsuchende Hilfeform, die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern verbessert und die Handlungsmöglichkeiten aller Familienmitglieder erweitert. Im Rahmen des freiwilligen oder zivilrechtlichen Kindesschutzes wird die Zuweisung durch verschiedene Stellen wie Beratungsstellen, Erziehungsbeistände oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vorgenommen. Im durch die Jacobs Foundation unterstützten Forschungsprojekt wurde der Frage nachgegangen, welche erfahrungsbasierten und wissenschaftbasierten Indikationskriterien für die Zuweisung zur Sozialpädagogischen Familienbegleitung sich finden und zu einem diagnostischen Instrument zwecks Potentialabschätzung einer Zuweisung zur Sozialpädagogischen Familienbegleitung verdichten lassen.