In der Übersicht
Die Jugendberatung der Stadt Zürich hat sich in den letzten 40 Jahren von einer eher kleinen niederschwelligen Beratungsstelle zur heutigen psychologischen Beratungsstelle mit psychotherapeutisch ausgebildeten
Psychologinnen und Psychologen entwickelt. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation der Leistungserbringung in der Jugend- und Familienhilfe der Stadt Zürich soll auch die Jugendberatung einbezogen werden. In mehreren Schritten wird das Angebot an Jugendberatungen in der Stadt Zürich auf allfällige Doppelspurigkeiten und Synergieverluste, aber auch mögliche Lücken analysiert. Zuerst erfolgt eine Bestandaufnahme von öffentlichen und privaten Angeboten in der Jugendberatung. Zur Liste der Angebote werden verschiedene Angaben zu den betreuten Jugendlichen, den Interventionen und deren Finanzierung erfasst und verglichen. Schliesslich wird anhand verfügbarer statistischer Daten die potentielle Anzahl betroffener Jugendlicher für Problemsituationen wie psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme ermittelt. In einem zweiten Teil werden das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und die Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) dahingehend analysiert, ob die psychotherapeutische und zentralisierte Ausrichtung
der Jugendberatung von Gesetzes wegen zu erbringen ist. Beide Zugänge werden dazu verwendet, um Empfehlungen zur künftigen strukturellen und methodischen Ausrichtung der Jugendberatung im Rahmen der Jugend- und Familienhilfe zu geben.