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Die Spielsperre im Kontext des Spielerschutzes

Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Erarbeitung von empirisch gestütztem Wissen über die nutzbringenden Auswirkungen der Spielsperre in der Schweiz.

Kurzinformation

Departement:

Soziale Arbeit

Status:

Abgeschlossen

Zeitraum:

23.09.2015 - 31.12.2017

In der Übersicht

Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Erarbeitung von empirisch gestütztem Wissen über die nutzbringenden Auswirkungen der Spielsperre in der Schweiz. Empirisch gestütztes Wissen über die glücksspielspezifischen Probleme der gesperrten Spieler/innen sowie über die nutzbringenden Auswirkungen dieser präventiven Massnahme sind notwendige Voraussetzungen, um die Spielsperre als wichtiges Element des Spielerschutzes wirksam einzusetzen, gegebenenfalls weiterzuentwickeln und bei Bedarf um weitere Massnahmen zu ergänzen.

In der Untersuchung wurde im ersten Schritt, der Sekundärdatenanalyse, eine Analyse von Fragebogendaten durchgeführt, die im Rahmen von Gesprächen mit Spielern/Spielerinnen durch drei Spielbanken erhoben wurden. Diese Daten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Sperrgesprächs und nur auf freiwillig gesperrte Spieler/innen. Im zweiten Untersuchungsschritt, der Primärdatenanalyse, wurden die Protokolle ausgewertet, die anlässlich der Gespräche zur Aufhebung der Spielsperre von den gesprächsführenden Sozialkonzeptverantwortlichen erstellt werden. Diese Daten beziehen sich auf den zweiten Zeitpunkt, den Zeitpunkt des Aufhebungsgesprächs.

Die Auswertung der Protokolle der Aufhebungsgespräche legt nahe, dass die Mehrheit der gesperrten Spieler/innen während der Spielsperre auf alternative Glücksspielangebote zurückgreift. Von dem übergeordneten Ziel der Spielsperre – einer andauernden Abstinenz vom Glücksspiel – muss daher abgewichen werden. Sowohl die freiwillig als auch die angeordnet gesperrten Spieler/innen skizzieren im Rahmen der Aufhebungsgespräche ihr prognostiziertes Spielverhalten moderater. Angesichts dessen kann festgehalten werden, dass der Nutzen der Spielsperre nicht nur in der Zugangsbeschränkung zu den Spielbanken liegt, sondern auch in einem moderaten Lernprozess, der durch die Intervention in Gang gesetzt wird. Neben den freiwilligen Spielsperren haben somit auch die angeordneten Spielsperren einen präventiven Effekt. Den Spielbanken geben sie zudem ein Instrument an die Hand, um präventive Massnahmen wie das Einfordern eines Finanznachweises umzusetzen.

Bei einem Drittel der freiwillig gesperrten Spieler/innen lassen sich keine glücksspielspezifischen Probleme feststellen. Es ist daher zu hinterfragen, ob die Spielsperre das einzige Instrument zum Spielerschutz sein sollte. Möglichkeiten der auf die Einzelperson bezogenen Begrenzung von Besuchshäufigkeiten und/oder Geldeinsätzen sollten als ergänzende Spielerschutzmassnahmen erwogen werden.

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Fakten

Projektart

Forschung

Beteiligte interne Organisationen
  • Institut Sozialmanagement, Sozialpolitik und Prävention
  • CC Prävention und Gesundheit
Externe Projektfinanzierer
  • Sucht Schweiz
Finanzierung
  • Private / Stiftungen
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Beteiligte Personen intern

Projektleiter/in
  • Suzanne Lischer
Projektmitarbeiter/in
  • Sarah Auerbach
  • Jürg Schwarz

Kurzinformation

Departement:

Soziale Arbeit

Status:

Abgeschlossen

Zeitraum:

23.09.2015 - 31.12.2017

Projektleitung

Prof. Dr. Suzanne Lischer

Professorin

+41 41 367 48 35

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