In der Übersicht
Gemäss Art. 3 des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen (sGS 381.4), das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, hat das zuständige Departement des Innern dem Regierungsrat periodisch einen Bericht über die Wirkung der kantonalen Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung vorzulegen. Der Bericht ist öffentlich und enthält insbesondere Ausführungen über die Wirkung auf:
- Rahmenbedingungen, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderung fördern;
- den gleichberechtigten Zugang zu Infrastrukturen und Dienstleistungen, die der Allgemeinheit offenstehen;
- bedarfsgerechte spezialisierte Angebote für Menschen mit Behinderung;
- den Schutz der Persönlichkeit und Unversehrtheit betreuter Menschen mit Behinderung in Einrichtungen.
Die Hochschule Luzern hat für diesen Zweck ein passendes theoretisches und methodisches Fundament und ein geeignetes Berichtsformat entwickelt. Dazu wurden vergleichbare Berichte kriteriengeleitet analysiert und beurteilt. Die wesentlichsten Erkenntnisse aus dieser Analyse wurden mittels eines morphologischen Kastens systematisch zu einem neuen Berichtsformat zusammengeführt. Wichtige Empfehlungen für die Realisierung des Berichts runden die Arbeit ab.