In der Übersicht
In den vergangenen Jahren wurden im Kanton Zug die Minimalanforderungen an die betriebliche Sicherheit in der kantonalen Verwaltung (inkl. Schulen) und in den Gerichten definiert sowie die Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortung geregelt. Nun ist der Kanton Zug daran interessiert, seine betrieblichen Sicherheitsmassnahmen in Bezug auf deren Umsetzungsstand, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit zu analysieren und dabei die Kooperation mit anderen kantonalen und kommunalen Verwaltungseinheiten der Zentralschweiz zu suchen. Die HSLU hat den Kanton Zug im Rahmen eines Vorprojektes bei der Erarbeitung konzeptioneller Analysegrundlagen unterstützt. Im Rahmen dieses Projektes sollen nun weitere Zentralschweizer Kooperationspartner gefunden und das durch diese Partner mitgetragene Hauptprojekt aufgegleist werden.