Overview
Verschiedene Studien zeigen, dass viele Kinder in der Schweiz elterlicher Partnerschaftsgewalt ausgesetzt sind. Dies stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, denn auch die Zeugenschaft elterlicher Partnerschaftsgewalt kann sich negativ auf die psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern auswirken. Mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention (IK) hat sich die Schweiz u. a. verpflichtet, bei der Bereitstellung von Schutz- und Hilfsdiensten für Betroffene die Rechte und Bedürfnisse von Kindern gebührend zu berücksichtigen, die Zeug:innen von Gewaltformen geworden sind, die unter die IK fallen (Art. 26 Abs. 1 IK). Zu diesen Massnahmen zählen auch psycho-soziale Beratungsangebote für die betroffenen Kinder (Art. 26 Abs. 2 IK). Darüber hinaus verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, dass mit geeigneten (gesetzgeberischen) Massnahmen sichergestellt wird, dass derartige Gewaltvorkommnisse bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht berücksichtigt werden und dass die «Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.» (Art. 31 IK) Diese Themen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) adressiert. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) werden im Projekt daher die Praxis und Empfehlungen zur zeitnahen Kontaktaufnahme sowie entwicklungsgerechten psycho-sozialen Beratung von Kindern und Jugendlichen untersucht sowie die Praxis der Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Trennungs- und Scheidungsverfahren.