Overview
Die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (Verordnung Kinderschutz/Kinderrechte) trat am 1. August 2010 in Kraft. Gemäss Verordnung kann der Bund
- Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen selber durchführen,
- Massnahmen zur Stärkung der Kinderrechte im Sinne von Art. 19 und 34 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes selbst durchführen,
- Dritten, die Massnahmen gemäss a und b durchführen, Finanzhilfen ausrichten.
Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, deren Rechte zu stärken und gewalttägiges Verhalten von Jugendlichen zu verhindern. In den Jahren 2011–2020 wurden in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte verschiedene regelmässige Aktivitäten und Projekte von privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen finanziell unterstützt.
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist gemäss Art. 17 der Verordnung verantwortlich dafür, die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der vom Bund unterstützten und von ihm selbst durchgeführten Massnahmen regelmässig zu überprüfen und dem Bundesrat Bericht zu erstatten. Im Rahmen des Projektes sollen daher Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen und Finanzhilfen gemäss Verordnung Kinderschutz/Kinderrechte evaluiert werden. Das Projekt wird von Interface Politikstudien Forschung Beratung geleitet.