Overview
Gewalt gegen ältere Menschen wurde mittlerweile u. a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2015) als bedeutendes, globales Problem anerkannt. Gewalt gegen ältere Menschen umfasst nicht nur körperliche, psychische und sexuelle Gewalt, sondern auch wirtschaftliche und soziale Gewalt sowie Vernachlässigung und Diskriminierung. Entsprechend umfassen die Folgen der Gewalt nicht nur körperliche Verletzungen bis hin zum Tod, sondern auch psychische Beeinträchtigungen und ein höheres Risiko für eine Heimplatzierung (u. a. WHO, 2015). Gewalt gegen ältere Menschen verstösst u. a. gegen die Menschenrechte und gegen Art. 25 der Charta der EU Grundrechte («Rechte älterer Menschen»). Bisher liegen keine verlässlichen Zahlen zum Ausmass von Gewalt gegen älteren Menschen vor. Laut der WHO (2015) sind in Ländern mit mittleren bis hohen Einkommen 2-14% der älteren Menschen von Gewalt betroffen. Für Demenzerkrankte und Personen in Pflegeinrichtungen wird sogar von noch höheren Raten ausgegangen. Die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) schätzt, dass 300'000 ältere Menschen in der Schweiz betroffen sind (Somaini, 2013). Allerdings ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Fälle nicht gemeldet werden.
Im Postulat 15.3945 (Glanzmann-Hunkeler) «Gewalt im Alter verhindern» wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der das Ausmass der Gewalt im Alter aufzeigt. Der Antrag wurde im Juni 2017 angenommen. Der Bericht wird vom BSV erstellt. Er soll als Basis für das Ergreifen geeigneter Massnahmen dienen. Im Dezember 2018 erhielt die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit den Auftrag zur Durchführung der Studie. Sie soll klären, was unter Gewalt im Alter zu verstehen ist, wie verbreitet das Phänomen in der Schweiz ist, welche Präventions- und Interventionsmassnahmen existieren und wie diese zu bewerten sind (inkl. Früherkennung). Auf Grundlage der Befunde sollen schliesslich Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Prävention von und der Intervention bei Gewalt gegen ältere Menschen aufgezeigt werden.