Overview
Glücksspiele können bei Betroffenen mit erheblichen Konsequenzen einhergehen und zu psychischen und sozialen Belastungen bis hin zu Glücksspielsucht führen. In der Schweiz sind die Glücksspiele im Bundesgesetz für Geldspiele (BGS) geregelt. Die Spielbanken sind verpflichtet, Spieler:innen vom Spielbetrieb auszuschliessen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder infolge von Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie: a) überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder b) Spieleinsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen (Abs. 1). Die Spieler:innen können selbst bei einer Spielbank oder einem Veranstalter von Grossspielen, die Spielsperren aussprechen, eine Spielsperre beantragen (Abs. 5). Diese Sperre erstreckt sich auf die landbasierten und online durchgeführten Spielbankenspiele, sowie die online durchgeführten Grossspiele, die von den beiden Lotterieanbietern veranstaltet werden.
In einer vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Studie der Hochschule Luzern wurden Personen, die vom Glückspiel in Schweizer Casinos und Online-Casinos ausgeschlossen sind, beobachtet. Dabei wurden sie an drei Messzeitpunkten im Abstand von sechs Monaten zu ihrem Spielverhalten schriftlich befragt. Parallel dazu wurden nicht gesperrte Personen befragt. Das Aufzeigen der Unterschiede zwischen den gesperrten und nicht gesperrten Personen ermöglicht es, Schlüsse auf die Wirkung der Spielsperre auf die psychosoziale Gesundheit, das Spielverhalten, die Beratungsmotivation und finanziellen Bedingungen zu ziehen.
Die Basiserhebung zeigt, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Status (gesperrt n=87 und nicht gesperrt n=259) und Indikatoren der Schuldensituation und der Glücksspielsuchtsymptomatik besteht
Im Verlauf der drei Erhebungen nahmen 242 Spieler:innen an der Befragung teil. Davon waren 33 Personen während des gesamten Befragungszeitraums gesperrt, 76 Personen waren an mindestens einem Messzeitpunkt gesperrt bzw. nicht gesperrt und 133 Personen waren zu keinem Zeitpunkt gesperrt (Kontrollgruppe). Obwohl die Spielsperre von einigen Personen umgangen wurde, konnte auch bei den nur zweitweise gesperrten Personen eine signifikante Verringerung der Spielhäufigkeit, der Spieldauer, der Ausgaben sowie des Schweregrads der Glücksspielsuchtsymptomatik nachgewiesen werden. Bei den Spieler:innen, die während des gesamten Befragungszeitraums gesperrt waren, sind die Effekte deutlich grösser. Abschliessend ist anzumerken, dass 12,1 Prozent der gesperrten Personen das Glücksspiel während der Erhebungsphase ganz eingestellt haben.
Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Regulierung der Spielsperre als Massnahme des Spielerschutzes zu verbessern.