Overview
Die interne Kontrolle – das IKS – ist bei Kantonen noch wenig koordiniert und kaum dokumentiert. Mit den seit 2008 bestehenden undesrechtlichen Bestimmungen gilt in der Privatwirtschaft für alle Gesellschaftsformen die Pflicht, eine IKS-Dokumentation bereitzustellen. Die Existenz ist durch die Revisionsstelle zu bestätigen. Diese Bestimmungen gelten nicht direkt für die öffentlichrechtlichen Körperschaften, erzeugen jedoch einen gewissen Druck, IKS-Instrumente aufzubauen und einzusetzen.