Overview
Das von Daniel Rosch und Patrick Zobrist, beide Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, entwickelte Instrument fokussiert in besonderer Weise den Subsumtionsprozess. Dies aus der Erfahrung, dass es Sozialarbeitenden gerade in diesem rechtlichen Teil schwer fällt, die zentralen Fragen zu stellen und strukturiert zu einem Ergebnis zu kommen. Aufgrund der eingangs erwähnten im Erwachsenenschutz weniger beachteten Sozialdiagnostik sieht das Abklärungsinstrument in diesem Bereich zwei Varianten vor: eine kurze sozialdiagnostische Einschätzung und eine vertiefte Einschätzung, die insbesondere für komplexe Fälle angewendet werden kann.
Der Aufbau des Abklärungsinstruments gestaltet sich wie folgt:
- Informationen zur betroffenen Person
- Informationen zur Gefährdungsmeldung
- Informationen zum Umfeld
- Biopsychosoziale Kurzeinschätzung der Lebenssituation
- Biologische/psychische Situation
- Soziale Situation
- Finanzielle Situation
- Netzwerkkarte der relevanten Beziehungen im System
- Erste Hypothesen/theoretische Erklärungsansätze zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Probleme
- Informationen zum Schwächezustand
- Informationen zum Schutzbedarf, inkl. Prognosestellung, Zielklärung, erste Einschätzung Veränderungsmotivation
- Hilfs- und Schutzbedarf im jeweiligen Aufgabenbereich
- Subsidiäre Instrumente
- Ressourcenerfassung
- Lösungsideen im System und deren Bewertung
- Prüfung behördlicher Massnahme und Verhältnismässigkeitsprüfung
- Kompetenzprofil Beistand/Beiständin
- Zusammenfassung/Antrag
- Anhänge
Das Instrument verbindet den Abklärungsprozess mit der Entscheidvorbereitung und somit den sozialarbeiterischen Einschätzungsteil mit dem juristisch geprägten Subsumtionsteil. Damit soll es auch unabhängig von der Organisationsstruktur anwendbar sein. Je nach Struktur arbeiten sowohl Abklärungsdienste als auch die Erwachsenenschutzbehörde mit demselben Tool. Bei einfacheren Abklärungen ersetzt das Tool in der Regel weitgehend die separate Aktenführung; in komplexeren Fällen sollen im Anhang wichtige Notizen, Berichte, Gutachten etc. beigelegt werden. Das Abklärungsinstrument wird unterstützt durch eine spezifische Software, die unabhängig von den bisherigen Klientendatenbanken funktioniert und mittels Exporten in diese rückgeführt werden kann.
Die Abklärungsperson wird mittels Fragen durch das Instrument geleitet. Dabei dienen die Fragestellungen als Gedankenstützen, sie sind nicht in jedem Falle vollumfänglich abzuarbeiten. Idee ist vielmehr, dass die Auswahl der Fragen der Abklärungsperson ermöglicht, die für den Einzelfall wichtigen Fragen zu eruieren und dadurch schneller zu einem Abklärungsergebnis zu gelangen.