Overview
Der Kanton Uri war 2008 im Besitz der Stollenanlage Ripshausen (im Zusammenhang mit dem Landerwerb für das neue SVZ), sieht zur Zeit aber keinen eigenen Nutzungsbedarf für die Stollenanlage. Aufgrund der hohen laufenden Kosten, wollte der Kanton Uri die Stollenanlage verkaufen.
Im Hinblick auf eine entsprechende Ausschreibung wurde mit einer Studie abgeklärt, welche Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich in Frage kommen, wobei sowohl eine normative Betrachtung als auch eine marktmässige Abschätzung durchgeführt wurden. In der normativen Betrachtung sollte geklärt werden, welche Nutzungen im Hinblick auf die Entwicklungsziele und Entwicklungsplanung der Reussebene denkbar und wünschbar sind. Insbesondere sollte auch auf Synergien im Umfeld des SVZs geachtet werden. In der marktmässigen Abschätzung sollte abgeklärt werden, welche Nutzungen ohne staatliche Beihilfen realisierbar wären. Des weiteren sollte geklärt werden, ob und welche Interessenten bereits vorhanden sind.