Overview
Beschuldigte mit einer intellektuellen Beeinträchtigung sehen sich während eines Strafverfahrens mit einem Rechtssystem konfrontiert, dessen Abläufe schon für Menschen ohne intellektuelle Beeinträchtigung schwer zu verstehen sind. Erhalten Betroffene nicht die nötige Unterstützung und werden Besonderheiten in der Kommunikation von den Verfahrensbeteiligten nicht berücksichtigt (z. B. erhöhte Suggestibilität bei der Einvernahme), haben sie geringere Chancen auf Verfahrensgerechtigkeit als Normalbegabte.
Die Vermittlung handlungsrelevanten Wissens kann verfahrensbeteiligte Fachpersonen dazu befähigen, die besonderen Bedürfnisse intellektuell beeinträchtigter Beschuldigter bei der Einvernahme zu berücksichtigen, und auf diese Weise beispielsweise das Risiko von Falschgeständnissen verringern.