Wie kann einheitlich abgeklärt werden, wann das Kindeswohl gefährdet ist? Welche Unterstützungsleistungen sind notwendig, um die dauerhafte Sicherung des Wohls eines Kindes zu garantieren? Solche Fragen beschäftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) täglich. Eine standardisierte Vorgehensweise, um darauf Antworten zu finden, ist gesetzlich nicht vorgesehen. «Ob beispielsweise in einer bestimmten Situation ein Kind aus einer Familie herausgenommen wird oder nicht, hängt oft davon ab, wer die Abklärung wie vornimmt. Das sollte nicht sein. Es braucht gewisse Standards», sagt Daniel Rosch, Studienleiter und Dozent an der Hochschule Luzern. Die Berner Fachhochschule und die Hochschule Luzern haben bereits 2015 in einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsteam ein Instrument entwickelt, um die Abklärungen des Kindeswohls vereinheitlichen zu können. «Das Instrument ermöglicht es den zuständigen Behörden, ihre Entscheide auf einer fundierten Basis zu fällen und überall einheitliche Massstäbe anzuwenden», so Andrea Hauri, Studienleiterin und Dozentin an der Berner Fachhochschule.
Flächendeckende Einführung im Kanton Zürich
Über 20 Dienste haben das forschungsbasierte und IT-gestützte Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz in den letzten Jahren angeschafft. Erstmals kantonsweit in allen Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) eingeführt wurde es vom Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB). Das interdisziplinäre Abklärungsinstrument wird bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen im Auftrag der KESB angewendet. Es verbindet Forschungsergebnisse, sozialarbeiterische Handlungsmaximen und rechtliche Rahmenbedingungen mit praktischen Herausforderungen im individuellen Familiensetting. Die Anwendung ermöglicht eine vereinheitlichte, fachgerechte Abklärung durch Fachpersonen, die gleichzeitig den Eigenheiten jeder Familie Rechnung trägt.
Zusammen mit dem AJB haben die beiden Hochschulen das Instrument zudem weiterentwickelt. Damit steht ein qualitativ noch hochwertigeres und praxistauglicheres Instrument zur Verfügung, welches die abklärenden Fachpersonen durch den Abklärungsprozess führt.