Praktikumsstellen richten sich an Vollzeit- und Teilzeit-Studierende. Jede neue Praktikumsstelle muss zuerst von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anerkannt werden.
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit unterstützt Studierende und Praxisorganisationen bei der Suche und der Ausschreibung von anerkannten Praktikumsplätzen. Hierfür steht die Internet-Plattform Praxismarkt zur Verfügung.
Ausbildungsplätze richten sich an berufsbegleitend Studierende.
Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit freut sich über die Zusammenarbeit mit fachlich qualifizierten Mitarbeitenden von Praxisorganisationen, welche die Rolle als Praxisausbildende annehmen. Die Begleitung von Studierenden während ihrer Praxisausbildung ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe, die sowohl für Studierende als auch für Ausbildende eine Bereicherung ist.
Voraussetzungen
Praxisausbildner und Praxisausbildnerinnen sind Fachpersonen aus dem gewählten Fachbereich (Sozialarbeit, Soziokultur oder Sozialpädagogik). Sie arbeiten in der Regel in der Praxisorganisation und übernehmen für die Dauer des Praktikums zusätzlich eine Ausbildungs- und Beurteilungsfunktion.
- Praxisausbildner/innen verfügen über folgende Qualifikationen:
- Diplom einer Ausbildung in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe (Höhere Fachschule oder Fachhochschule)
- Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im entsprechenden Berufsfeld nach der Diplomierung
- Anstellung von mindestens 50%
- Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation als Praxisausbildner/in
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit bietet parallel zu jedem Praktikum einen Fachkurs für den Erwerb der Zusatzqualifikation an. Für Praxisausbildner/innen, die eine Studentin oder einen Studenten der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anleiten, ist der Besuch des Kurses kostenlos.