Studiengebühr
Für die Höhe der Studiengebühr und der gesprochenen Subventionen ist ausschlaggebend, in welchem Kanton der Kandidat bzw. die Kandidatin in den letzten zwei Jahren vor der Aufnahme in das Vorstudium steuerpflichtig war.
Die Studiengebühr wird pro Semester in Rechnung gestellt.
Förderstipendium
Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Nicht-Abkommenskantonen, die keine Kostengutsprache erteilen, steht ein Stipendienfonds zur Verfügung. Im Rahmen der Aufnahmeprüfung zum Pre-College werden in einem Wettbewerbsverfahren Förderstipendien vergeben. Kriterien für die Vergabe der Stipendien sind die Leistung an der Aufnahmeprüfung und das Hochschulpotenzial.
Wem kein Förderstipendium angeboten werden kann, hat die Möglichkeit, das Pre-College im Studienmodell "Vorbereitungskurs" zu absolvieren oder die Ausbildungskosten für das Vorstudium vollumfänglich selbst zu tragen. Der Vorbereitungskurs umfasst die Bereiche Theorie und (fakultativ) Ensemble und bereitet ebenfalls auf die Bachelor-Aufnahmeprüfung vor. Weitere Informationen zum Vorbereitungskurs finden Sie hier.
Studieninteressierte aus Nicht-Abkommenskantonen, die sich für ein Förderstipendium bewerben möchten, melden sich bitte direkt bei Priska Rimle.