Seminarinhalt
Aus juristischer Perspektive stellt der Verwaltungsrat die erste Resilienzlinie im integralen Risk Management dar: Er hat die unübertragbare und unentziehbare Pflicht zur Ausgestaltung, Implementierung und Überwachung des integralen Risk Managements. Kommt der Verwaltungsrat dieser Pflicht nicht nach, droht ihm unter Umständen nicht nur eine aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage, sondern möglicherweise auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Da der Verwaltungsrat bestimmte Aufgaben delegieren kann, obliegt die operative Umsetzung des integralen Risk Managements in der Regel der Geschäftsführung. Im Idealfall wird diese dabei durch weitere «Resilienzlinien» unterstützt. Dazu gehören die eigentlichen Risk Owners, die Risk Managers sowie die Internal Auditors. Als fünfte Resilienzlinie erlangt die externe Revisionsstelle zunehmende Bedeutung.
Das Seminar thematisiert die juristischen Konsequenzen dieser neuen Zählweise im integralen Risk Management. Am Morgen zeigen erfahrene Praktiker die Herausforderungen «ihrer» Resilienzlinie mittels Input-Referaten auf. In der anschliessenden Podiumsdiskussion werden mögliche Lösungsansätze thematisiert. Die Seminarteilnehmenden erhalten ausreichend Gelegenheit, den Referenten Fragen zu stellen.
Am Nachmittag steht einerseits das Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement im Zentrum. Anderseits erhalten die Teilnehmenden eine Einführung in das Luzerner Board Management Modell und sie lernen, wie sie das integrale Risikomanagement als Verwaltungsräte sorgfältig umsetzen können.