Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Sozialversicherungsrecht
Fachpersonen aus Sozialversicherungsinstitutionen wie Mitarbeitende von Krankenkassen, Unfallversicherungen, Ausgleichskassen, IV-Stellen, Pensionskassen, RAV und anderen Arbeitsmarktorganisationen; Personenversicherungsfachleute aus öffentlichen Verwaltungen; Treuhänder/innen mit Spezialgebiet Versicherungswirtschaft sowie Juristinnen/Juristen und Betriebswirtschafter/innen (Uni/FH), welche in Sozialversicherungsinstitutionen tätig sind; Berater/-innen aus dem Versicherungsumfeld, aus Sozialdiensten oder aus dem Gesundheitswesen, dem HR Management, sowie HR-Verantwortliche grösserer Unternehmungen mit intensiven Kontakten zu Sozialversicherungsinstitutionen.
Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld verfügen.
Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.
Soziale Arbeit
Institut Sozialarbeit und Recht
Wirtschaft
Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR
Präsenzunterricht, begleitetes und autonomes Selbststudium
Anmeldeverfahren:
Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Ihre Anmeldung wird formal geprüft und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Anmeldungen werden an zwei Stichtagen (i.d.R. Ende Februar und Ende April) inhaltlich geprüft. Anschliessend erhalten Sie eine entsprechende Information und bei Eignung einen Aufnahmeentscheid, welcher durch die Programmleitung gefällt wird. Die Klassenzusammensetzung wird mit Blick auf die heterogene Praxiserfahrung der Teilnehmenden vorgenommen.
Das CAS Sozialversicherungsrecht ist ein Pflicht-CAS des Masters of Advanced Studies Social Insurance Management. Für dieses MAS-Programm gelten andere Zulassungsbedingungen als für das CAS Sozialversicherungsrecht.
Der MAS Social Insurance Management ist ein Kooperationsprodukt der Hochschule Luzern - Wirtschaft und der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit.