Overview
Gesundheitsfachpersonen spielen eine zentrale Rolle bei der Erkennung und Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt. Dies schliesst insb. auch die juristisch verwertbare Dokumentation der Verletzung und Beschwerden der Betroffenen ein. Im Postulat 14.4026 (Sozialdemokratische Fraktion/Amarelle) «Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz» wird der Bundesrat beauftragt, eine Bestandsaufnahme kantonaler Konzepte bei der medizinischen Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt zu erstellen. Der Fokus liegt dabei auf häuslicher Gewalt. Schliessen politische Konzepte oder Praktiken jedoch weitere Gewaltformen mit ein, soll dies festgehalten werden. Hintergrund ist der Umstand, dass es zwar verschiedene Initiativen auf Ebene des Bundes und der Kantone zur Sensibilisierung von Gesundheitsfachpersonen für häusliche Gewalt gibt sowie einzelne bekannte Konzepte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, wie bspw. die medizinischen Gewaltabteilungen der Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) und des Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV). Bisher fehlte jedoch eine systematische Erfassung und Beschreibung derartiger Modelle.
Der Antrag wurde im Mai 2015 angenommen. Der Bericht wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Im Juli 2018 erhielt die Hochschule Luzern zusammen mit der Berner und Westschweizer Fachhochschule (HES-SO) den Auftrag zur Durchführung der Studie. Ziel des Projektes ist es, eine Übersicht über entsprechende Konzepte und Praktiken in der Schweiz zu geben sowie bestehende Probleme bei deren Umsetzung zu identifizieren. Auf Grundlage der Befunde sollen zum einen Empfehlungen abgegeben werden, wie bestehende Probleme in der Praxis vermieden werden können, zum anderen sollen Mindeststandards für derartige Konzepte vorgeschlagen werden.