Overview
Die demographische Entwicklung, die Zunahme chronischer und komplexer Erkrankungen sowie weitere Trends stellen das Schweizer Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen. Die Verbindung von medizinisch-pflegerischen und sozialen Bedürfnissen wird erhebliche Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung nach sich ziehen. Das Kostenwachstum und die dadurch zunehmende Belastung aller Finanzierungsträger erhöhen zudem die Anforderungen an die Steuerung der Gesundheitsversorgung in Richtung Qualität und Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig haben sich die Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten in der jüngsten Vergangenheit derart ausdifferenziert, dass die Versorgungspfade immer fragmentierter werden. Fragmentierte Behandlungspfade setzen Patientinnen und Patienten erheblichen Risiken aus und ziehen nicht selten auch zusätzliche Kosten nach sich.
Um den Herausforderungen für das Gesundheitssystem und den Risiken der Fragmentierung entgegenzuwirken, ist eine stärkere Integration in der Gesundheitsversorgung notwendig. Der Begriff der Integrierten Versorgung umfasst eine Vielzahl an Organisationsmodellen, Konzepten und Instrumenten zur besseren Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Leistungserbringenden.
Die Zielsetzung des Mandats besteht in der Identifizierung, Beschreibung und Analyse der aktuellen und künftigen Rollen der öffentlichen Hand in der Integrierten Versorgung. Das methodische Vorgehen beruht auf einer Literaturanalyse sowie auf einer qualitativen und quantitativen Befragung von Akteuren des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie weiteren Akteuren.
Die Studie besteht aus vier Modulen.
(1) Zunächst schaffen wir im Rahmen eines Theorieteils ein systematisches Verständnis dafür, welche Rollen der Staat im Gesundheitswesen (und insbesondere in Bezug auf die Integrierte Versorgung) einnimmt und einnehmen kann.
(2) Daraufhin vergleichen wir mithilfe einer Literaturanalyse die Rolle der öffentlichen Hand in der Integrierten Versorgung in unterschiedlichen Staaten.
(3) Auf dieser Basis entwickeln wir die Instrumente für den dritten Teil, die empirische Untersuchung, und führen diese durch.
(4) Darauf aufbauend formulieren wir im vierten Modul Schlussfolgerungen aus den Forschungsergebnissen und Handlungsempfehlungen für Bund, Kantone und Gemeinden.
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