Overview
Die Aufgabe der Prämienverbilligung wird im Kanton Luzern als Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden gemeinsam durchgeführt. Die Gemeinden erfassen und überprüfen die Daten der Gesuchsteller. Die operative Ausführung der Auszahlungen hat der Kanton an die Kantonale Ausgleichskasse delegiert. Dort werden die Daten ein zweites Mal erfasst, was wenig effizient ist. Die Beiträge an die Prämienverbilligung werden an die Gesuchsteller ausbezahlt, was gegenüber der direkten Zahlung an die Versicherer ein (kleines, aber als stossend empfundenes) Missbrauchspotenzial hat.
Im Zusammenhang mit der geplanten Revision des Prämienverbilligungsgesetzes soll das System der Prämienverbilligung durch eine externe Fachstelle überprüft werden.
Es sollen zwei Varianten zur Erfassung der Angaben der Gesuchsteller und zur Auszahlung der Prämienverbilligung entwickelt werden. In der ersten Variante soll das heutige System der Auszahlung der Beiträge an die Versicherten optimiert werden. In der zweiten Variante soll die Auszahlung direkt an die Versicherer gehen. Beide Varianten wiederum können unterteilt werden in eine Subvariante a (Auszahlung durch den Kanton bzw. die Kantonale Ausgleichskasse) und eine Subvariante b (Auszahlung durch die Gemeinde). Neben diesen Variablen Auszahlungsstelle (Kanton oder Gemeinde) und Zahlungsempfänger (Versicherte oder Versicherer) muss als weitere Variable die Stelle für die Einreichung der Gesuche (Kanton oder Gemeinde) geprüft werden, und welche Stelle (AHV-Zweigstelle, Sozialamt, Steueramt usw.).