EU-Bürger und -Bürgerinnen haben gemäss EU-Richtlinien Anrecht auf einen ihrer Ausbildung entsprechenden Berufszugang in der Schweiz. Für das Anerkennungsverfahren ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig. Hat das SBFI bei der Prüfung eines Gesuches festgestellt, dass gewisse für die berufliche Arbeit in der Schweiz als wichtig erachtete Kompetenzen fehlen, werden Ausgleichsmassnahmen zur Auflage gemacht, welche mit einem Fachkurs in zwei Varianten erfüllt werden können.
Variante 1: Anpassungslehrgang mit Zusatzausbildung
Diese Variante besteht aus einem
praxisbegleitenden Kurs im Fernstudium mit Präsenztagen. Je nach Auflage vom SBFI oder Interesse wird nur
Kurs 1 mit drei Modulen oder auch
Kurs 2 mit vier weiteren Modulen belegt.
Für den Anpassungslehrgang braucht es eine begleitende Berufspraxis «unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen». Der Kurs (Zusatzausbildung) wird eng mit der Praxis verknüpft und erfordert eine Mitwirkung der Praxisbegleitung beim Selbststudium. Dies sicherzustellen ist in der Verantwortung der Teilnehmenden. Die
Information für Praxisbegleitende gibt eine Übersicht über deren Aufgaben.
Voraussetzungen: Deutschkenntnisse Sprachniveau B2.
Bei dieser Variante legen die Teilnehmenden eine ganztägige Prüfung über ihre Kompetenzen zu den schweizerischen Bedingungen Sozialer Arbeit ab. Sie können sich dazu individuell im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten oder durch Belegen eines Kurses (
Kurs 1 oder
Kurs 2). Für diese Variante ist keine Praxisstelle im Sozialbereich der Schweiz erforderlich. Es ist jedoch ratsam, mit einer Praxisorganisation zusammenzuarbeiten.
Voraussetzungen: Deutschkenntnisse Sprachniveau B2.