Wenn der Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Raum steht, müssen Mitarbeitende der KESB, der Abklärungsdienste und Beistandspersonen oftmals zeitnah erste Entscheidungen unter hoher Unsicherheit treffen. Hierbei gilt es, zum Wohle des Kindes möglichst Fehler in beiden Richtungen (Überreaktion/zu wenig Gewicht) zu vermeiden.