Abklärungen möglicher Kindeswohlgefährdungen im Auftrag der KESB oder des Gerichtes sind ein besonders anspruchsvolles Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit. In den letzten zehn Jahren hat sich das Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz in der Praxis etabliert.