In der Übersicht
Ansprüche von Klientinnen und Klienten auf Ergänzungsleistungen sind in der Sozialberatung oder bei der Klärung der Subsidiarität in der Sozialhilfe wichtig für die Existenzsicherung.
Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. Dazu gehören auch Sonderleistungen wie bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.