Woher stammen die Daten?
Befragt werden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdienste, strafrechtliche Einrichtungen und spezialisierte Angebote wie z.B. Kinderschutzgruppen an Kliniken aller Landesteile und Kantone. Diese werden gebeten, verfügbare Daten zur Verfügung zu stellen.
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
Entsprechend der Sensibilität des Themas wurde dem Datenschutz hohe Priorität beigemessen. In Absprache mit kantonalen Datenschutzverantwortlichen wurde ein Konzept entwickelt, das einen bestmöglichen Schutz erlaubt. Daten werden wann immer möglich gefiltert und anonym hochgeladen. Die Organisationen, die Daten in die Studiendatenbank hochladen, können nur ihre eigenen Daten einsehen. Die Forschenden haben keinen Zugang zu identifizierenden Merkmalen. Zusätzlich wird der Zugriff auf den Datensatz durch Login und Passwort sowie wechselnde, über das Mobiltelefon vermittelte Codes doppelt gesichert. Die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz hat diesem Vorgehen eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt.
Wie werden die Daten ausgewertet?
Die angefragten Organisationen sollen so wenig Aufwand wie möglich haben. Um das grosse Potential bereits standardisiert erfasster Daten in den verschiedenen Organisationen zu nutzen, wurde an der Hochschule Luzern ein Vorgehen entwickelt, das bereits vorhandene Daten der Organisationen in eine web-basierte Studiendatenbank importiert.
Wie viele Daten werden ausgewertet?
Die Stichprobe der Studie setzt sich aus 454 Organisationen zusammen, die zur Teilnahme an der Studie angefragt werden. Diese Stichprobe enthält Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdienste, strafrechtliche Einrichtungen und spezialisierte Angebote wie bspw. Kinderschutzgruppen an Kliniken aller Landesteile und Kantone. Die Studienleitenden rechnen aufgrund dieser Stichprobe mit mehreren tausend Fällen von Kindeswohlgefährdung (ohne Duplikate).
Weshalb beschränkt sich der Erhebungszeitraum auf drei Monate?
Für die Analyse werden Fälle berücksichtigt, die in den Monaten September bis November 2016 bei den jeweiligen Organisationen neu eingegangen sind. So sollen möglichst repräsentative Daten in einem möglichst kurzen Zeitraum generiert werden. Dies um sicherzustellen, dass die Datenmenge überschaubar bleibt und nachträgliche Korrekturen möglich bleiben. Auch bei vergleichbaren, internationalen Studien wurde ein dreimonatiger Zeitraum im Herbst verwendet.
Wie werden die Daten standardisiert?
Die Organisationen, die sich an der Studie beteiligen, laden ihre Datensätze verschlüsselt und unter hohen Sicherheitsbestimmungen auf einen Server hoch. Dabei werden insbesondere Angaben berücksichtigt, die schon heute standardisiert durch einige Organisationen erfasst werden (z.B. Alter des betroffenen Kindes, Form der Kindeswohlgefährdung). Fehlende Einträge können bei Bedarf nach dem Hochladen in die Datenbank von den Organisationen manuell aus den Aktennotizen ergänzt werden. Das Studienteam der Hochschule Luzern und der Universität Lausanne überführt anschliessend die Daten der unterschiedlichen Organisationen in ein einheitliches Format, um sie über Typen von Organisationen und Regionen hinweg vergleichen zu können.
Wer bestimmt, welche Angaben berücksichtigt werden?
Die Angaben, die in die schweizweite Datenbank integriert werden, wurden vorgängig vom Studienteam in mehreren Schritten zusammen mit Fachkräften aus der Praxis ausgewählt.
Wer finanziert die Studie?
Die Studie ist Teil der dritten Phase der Optimus Studie. Die Optimus Studie ist ein Langzeitprojekt, das über insgesamt zehn Jahre läuft und Projekte und Massnahmen in verschiedenen Ländern umfasst. Ziel der Optimus Studie ist die Reduktion der Zahl der Fälle von Kindsmisshandlung. Sie wird von der UBS Optimus Foundation finanziert.