Die pauschale Anrechnung von Studienleistungen aufgrund vorliegender Diplome erfolgt nach Bestehen des Aufnahmeverfahrens und vor Studienbeginn. Die Anerkennung einzelner Studienleistungen kann während des gesamten Studiums bei der verantwortlichen Person für Äquivalenzanerkennung, Prof. Sabine Rimmele, beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich in den Ausführungsbestimmungen über die Anrechnungen und die entsprechende Vorgehensweise.