Zulassungskriterien
- Personen mit einer Berufsmaturität, einer vierjährigen Fachmaturität oder einer gymnasialen Maturität sind zum Studium zugelassen.
- Personen mit einen Berufsabschluss EFZ in verwandten Berufsfeldern (z.B. Fachmann/-frau Gesundheit EFZ) und fachspezifischer Matura absolvieren die pflegespezifische Arbeitswelterfahrung nicht.
- Personen mit einem Berufsabschluss EFZ in anderen Berufsfeldern mit fachfremder oder allgemeiner Maturität (z.B. Gymnasiast:innen) absolvieren vor dem Studium ein zweimonatiges Pflegepraktikum in einer Institution des Gesundheits- oder Sozialwesens.
- Sofern kein Schulabschluss im deutschsprachigen Raum vorliegt: Nachweis von Deutschkenntnissen auf der Stufe C1 durch ein anerkanntes Diplom bei der Anmeldung
- Besuch einer Info-Veranstaltung
Sobald Sie sich angemeldet haben, werden Ihre Unterlagen im Hinblick auf die Zulassungskriterien geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Benachrichtigung über Ihre Zulassung zum Studium. Nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren wird Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studienplatz angeboten. Der Aufnahmebescheid ist zwei Jahre gültig.
Motivationsschreiben
Im Rahmen der schriftlichen Anmeldung werden Sie unter anderem gebeten, ein Motivationsschreiben einzureichen, in dem Sie Ihre Beweggründe für die Studienwahl darlegen. Das Motivationsschreiben ist Teil der Eignungsabklärung. Die Hochschule Luzern behält sich das Recht vor, Sie auf Grundlage dieser Unterlagen für ein vertiefendes Gespräch zu kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Factsheet «Motivationsschreiben».
Zusatzmodul A (Pflegepraktikum)
Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben, müssen Personen mit fachfremder oder allgemeiner Maturität vor Studienbeginn ein zweimonatiges Pflegepraktikum (Zusatzmodul A) in einer Institution des Gesundheits- oder Sozialwesens absolviert haben. Das Praktikum soll den Bewerber:innen einen Einblick in die Tätigkeitsfelder der Pflege und somit Sicherheit in Bezug auf die Studienwahl ermöglichen.
Für bestimmte Vorbildungen kann das Zusatzmodul A anerkannt werden. So müssen unter anderem Personen mit einem Fachmaturitätsabschluss im Bereich Gesundheit sowie solche mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte:r Gesundheit oder Medizinische:r Praxisassistent:in und zusätzlich abgeschlossener Berufsmaturität das Zusatzmodul A nicht absolvieren.
Weitere Informationen zu anerkannten Vorbildungen finden Sie im Factsheet «Anerkannte Vorbildungen».