Laut Akkaya ist die Schweiz seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor neun Jahren noch lange nicht am Ziel in der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Akkaya prangert an, dass in der Gesetzgebung viel mehr getan werden könnte, dies besonders in den Punkten Mobilität und Arbeitsintegration. In den kommunalen Bauordnungen beispielsweise könnte barrierefreies Wohnen stärker gewichtet bzw. gefördert werden. Dies würde auch den Zugang zu Arbeitsplätzen und somit die Integration in den Arbeitsalltag unterstützen. Damit grundlegende Integrationserfolge erzielt werden könnten, bräuchte es somit eine nationale Behindertenpolitik und einen grundlegenden Perspektivenwechsel.
Eine besonders heikle Angelegenheit im Umgang mit Menschen mit Behinderung stellt der Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte durch Behörden und Fachpersonen dar. Menschen mit einer kognitiven, physischen oder psychischen Behinderung sind teilweise nicht urteilsfähig oder auf intensive Betreuung angewiesen. Doch auch in solchen Situationen ist es zwingend, dass die Grundrechte und das grösstmögliche Mass an Selbstbestimmung gewährleistet werden. In zwei Publikationen zeigt Gülcan Akkaya an Fallbespielen, wie eine grundrechtskonforme Praxis im Alltag von Behörden und Institutionen aussehen könnte. Diese Leitfäden sollen Sozialtätigen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Behörden helfen, damit sie in den ethisch und grundrechtlich heiklen Fragen eine Entscheidungshilfe haben.
«Es braucht eine Alltagskultur der Menschenrechte»
Interview mit Gülcan Akkaya (Fachzeitschrift Curaviva, Mai 2017)
«Die knifflige Frage nach den Grund- und Menschenrechten» (Schweizer Gemeinde, Juni 2017)
Die Publikationen von Gülcan Akkaya im
interact-Verlag.