Die Sozialhilfe kommt in der Schweiz immer wieder heftig unter Beschuss. So fordern die einen derzeit eine massive Kürzung des Grundbedarfs, andere verlangen ein Fahrverbot für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. «Dabei wird leicht vergessen, dass sich die Sozialhilfe nicht in einem rechtsfreien Raum bewegt, sondern an die Grund- und Menschenrechte gebunden ist.» Das schreibt Gülcan Akkaya, Dozentin und Projektleiterin des Departements Soziale Arbeit der Hochschule Luzern, in ihrem Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung».
Akkaya weist darauf hin, dass die Grund- und Menschenrechte einen Rahmen setzten, «der gerade für den sensiblen Bereich der Existenzsicherung von grosser Bedeutung ist». Manche der heute erhobenen radikalen politischen Forderungen müssten somit als klare Absage an die verfassungsmässigen Grundrechte verstanden werden. Das sei ungerecht, so Akkaya. Denn die Sozialhilfe habe die Aufgabe, jene Menschen zu unterstützen, die sich in einer Notlage befinden und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. «Sie sichert den Menschen ein Überleben in Würde und dient damit der Verwirklichung eines fundamentalen Grund- und Menschenrechts.»
Sozialhilfe – Wieso will man bei den Schwächsten sparen?, «Neue Zürcher Zeitung» Online vom 6. August 2015