Innerhalb des Individuellen Bereichs besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Minors einen zusätzlichen Schwerpunkt im Rahmen des Master-Studiums zu setzen. Ein allfälliger Minor wird als solcher auf dem Abschlussdiplom ausgewiesen. Der gewählte Minor darf nicht mit dem Major oder der Ausrichtung eines vorhergehenden Bachelors (BA Kirchenmusik, BA Blasmusikdirektion oder BA Musik und Bewegung) identisch sein.
Ein Minor kann bereits vor Antritt des Master-Studiums gewählt und im ersten Semester begonnen werden. Daneben besteht die Möglichkeit, einen Minor erst im Laufe des ersten Semesters zu wählen und dieses zur Orientierung zu nutzen. Für den sechs Semester umfassenden Major Schulmusik II kann ein Minor bis zum Ende des dritten Semesters gewählt werden. Ist ein Minor definitiv gewählt, muss er zum Erreichen des Master-Abschlusses vollständig absolviert werden. Eine Verpflichtung zu einer Minor-Wahl besteht nicht.
Sämtliche Minors umfassen 20 ECTS-Punkte und sind innerhalb von drei Semestern absolvierbar.
Ansprechspersonen und Eintrittsvoraussetzungen zu den jeweiligen Minors finden sich hier.