Studiengebühr pro Semester
Für die Höhe der Studiengebühr und der gesprochenen Subventionen ist ausschlaggebend, in welchem Kanton der Kandidat bzw. die Kandidatin in den letzten zwei Jahren vor der Aufnahme in den Vorkurs steuerpflichtig war.
Die Studiengebühr wird einmal pro Semester in Rechnung gestellt. Im dritten Vorkursjahr wird das Schulgeld einmalig für das ganze Schuljahr in Rechnung gestellt.
Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Nicht-Abkommenskantonen, die keine Kostengutsprache erteilen, wenden sich bitte direkt an Priska Rimle.
Die Hochschule Luzern - Musik bietet zusätzlich kostengünstige Kurse an, die ebenfalls gezielt auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten (Theorie bzw. Theorie und Workshop). Informationen zu diesen Kursen finden Sie hier.