Das Konzept des datenschutzrechtlichen Vertreters wurde der breiten Öffentlichkeit durch Art. 27 DSGVO bekannt. Seither ist dieses Konzept in verschiedenen Jurisdiktionen in identischer oder ähnlicher Form ebenfalls implementiert worden. Welchen Sinn macht dieses Konzept? Was ist die Rolle des datenschutzrechtlichen Vertreters und worin bestehen die Vorteile für die verschiedenen Stakeholder? Dr. Andreas Mätzler, Anwalt und CEO von Prighter, gibt in diesem Community im Gespräch Einblicke in diese aktuellen Fragestellungen.