Die folgenden Informationen haben keinen Rechtscharakter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung.
Welchen Bildungsabschluss haben Sie?
Berufsmaturität
Eine Berufsmaturität (gleich welchen Typus) in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung ermöglicht den direkten Zugang zum Studium. Es gibt keine zusätzlichen Auflagen.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Gymnasiale Maturität
Eine gymnasiale Maturität berechtigt zum Studium in Verbindung mit einer einjährigen Berufspraxis in einem technischen oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich.
Sie können nach der gymnasialen Matura auch direkt Economics and Data Science in Mobility studieren. Dies geschieht in Form des achtsemestrigen praxisintegrierten Bachelor-Studiums (PiBS). Sie studieren in Teilzeit und absolvieren gleichzeitig ein Praktikum.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Fachmaturität
Eine Fachmaturität berechtigt zum Studium in Verbindung mit einer einjährigen Berufspraxis in einem kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen oder technischen Bereich.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Diplom einer Höheren Fachschule
Das Diplom einer höheren Fachschule in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis in einem technischen oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in das Bachelorstudium. Im Einzelfall können nachgewiesene und erfolgreich absolvierte Bildungsleistungen angerechnet werden, sofern sie Bestandteil des Studiums sind.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung)
Eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung)
Personen mit einer bestandenen Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis in einem technischen oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium zugelassen.
Die Aufnahmeprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Berufsmaturität und umfasst die Bereiche Deutsch, Englisch, Mathematik und Allgemeinbildung. Je nach Ausrichtung der Berufs- oder Höheren Fachprüfung können einzelne Teile der Aufnahmeprüfung erlassen werden.
Im Einzelfall können nachgewiesene und erfolgreich absolvierte Bildungsleistungen angerechnet werden, sofern sie Bestandteil des Studiums sind.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Ausländischer Bildungsabschluss
Nicht-schweizerische europäische Bildungsabschlüsse werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit mit einer schweizerischen Maturität gegeben ist (Lissabonner Konvention) und eine mindestens einjährige technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Allfällige spezielle im Herkunftsland geltende Zulassungsmodalitäten können berücksichtigt werden. Die gleichen Kriterien gelten grundsätzlich auch für aussereuropäische Bildungsabschlüsse. Ist die Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses mit einer schweizerischen Maturität nicht eindeutig feststellbar, kann die Fachhochschulreife mittels Aufnahmeprüfung verifiziert werden. Ferner kann von den Bewerberinnen oder Bewerbern eine Zulassungsbescheinigung einer anerkannten Universität oder Fachhochschule ihres Herkunftslands eingefordert werden.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Anderer Abschluss oder andere Bildungsleistungen
Bitte nehmen Sie mit der Studiengangsleitung Kontakt auf und stellen Sie uns Ihr Leistungsportfolio zur Verfügung. Wir werden gerne prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine sogenannte "sur-Dossier"-Zulassung (Zulassung ohne formale Vorbildung) erfüllen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Berufspraxis (Arbeitswelterfahrung)
Eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung ist für die Zulassung zum Fachhochschulstudium gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufstätigkeit muss qualitative Mindeststandards erfüllen (so wird beispielsweise ein reiner Telefondienst in einem Call Center nicht anerkannt). Die Berufserfahrung kann in mehreren Firmen oder Organisationen erworben werden, mindestens sechs zusammenhängende Monate müssen aber bei der gleichen Firma oder Organisation absolviert worden sein. Die Hochschule Luzern vermittelt eine beschränkte Anzahl von Berufspraktika, die diese Anforderungen an die Berufserfahrung erfüllen. Informationen finden Sie hier.
Englischkenntnisse
Vertiefung der Englischkenntnisse ist Bestandteil der Ausbildung. Für die Zulassung zum Studium werden die Ausgangskompetenzen der Berufsmaturität (Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens) vorausgesetzt.
Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit in Deutsch
(für fremdsprachige Studierende)
Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Hochschule Luzern. Was bedeutet sprachliche Studierfähigkeit? Welche Voraussetzungen sind zur Befreiung von der Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit notwendig?
Antworten zu diesen Fragen enthält unser Merkblatt.