Geltungsbereich
- Diese Anmeldebedingungen gelten für alle vom ZLLF durchgeführten Aus- und Weiterbildungen.
- Für Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des Campus Luzern gelten eigene Anmeldebedingungen.
Anmeldung
Kurskosten
- Die Kurskosten sind der Ausschreibung zu entnehmen. Je nachdem, ob die Kosten privat oder von der Hochschule Luzern getragen werden, wird dem/der Teilnehmenden die Rechnung persönlich als Leistungsbezüger:in an die Wohn- oder HSLU-Adresse gesandt. Eine Weiterleitung der Rechnung an Vorgesetzte, Administration und/oder Rechnungswesen der HSLU ist Sache der Teilnehmenden.
- Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur fristgerechten Zahlung der Kurskosten.
- Die Kurskosten verstehen sich, wo nicht anders erwähnt, exklusive Fachbücher oder Nebenleistungen wie selbst gedruckte Materialien, Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung, etc.
- Mehraufwand für das ZLLF im Zusammenhang mit nicht fristgemäss eingereichten Transferleistungen wird den Teilnehmenden in der Regel mit CHF 100 verrechnet.
- Nicht besuchte Kurstage werden nicht zurückvergütet. Einzelne Kurstage innerhalb eines Modules können nicht verschoben oder in einer anderen Kursgruppe besucht werden.
Absage/Verschiebung durch ZLLF
- Bei einer Verschiebung einer Aus- oder Weiterbildung wird die Studienplatzreservation übertragen. Der/die Teilnehmende kann den neuen Termin innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe ohne Kostenfolge ablehne
- Die Durchführung einer Aus- oder Weiterbildung kann aus triftigen Gründen durch das ZLLF abgesagt oder der Start verschoben werden. Die Mitteilung über die Absage oder Verschiebung erfolgt durch das ZLLF schriftlich per E-Mail.
Abmeldung/Rücktritt
Umbuchungen oder Abmeldungen von einer Aus- oder Weiterbildung oder eine vorzeitige Beendigung sind dem ZLLF frühzeitig per mail an zllf@hslu.ch mitzuteilen. Bei Umbuchung, Abmeldung oder Abbruch einer Aus- oder Weiterbildung des ZLLF gelten die in der Ausschreibung genannten Bedingungen. Aus einer Umbuchung, Abmeldung oder Abbruch eines Kurses ergeben sich folgende Konditionen:
Bei Abmeldung vom Modul Fokustage und Perspektivtage (inkl. Transfermodul) des Zertifikatskurs Hochschuldidaktik oder der Impulstage (inkl. Transfermodul) des Kurses Hochschuldidaktik kompakt
- Bis vier Wochen vor Start der Fokustage bzw. der Impulstage wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben. Darüber hinaus sind keine Kurskosten zu bezahlen.
- Bei späteren Abmeldungen von oben genannten Modulen ist die Hälfte der Kurskosten dieser Module zu bezahlen.
- Mit Start des ersten Kurstages oder Abbruch der oben genannten Module sind die vollständigen Kurskosten zu bezahlen.
- Bei einer Umbuchung ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 zu bezahlen.
Bei Abmeldung/Rücktritt von Kompaktkursen und Workshops
- vor Anmeldeschluss ist ein Anmelderückzug kostenlos.
- nach Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben.
- ab Kursstart wird bei einem Kompaktkurs die gesamte Kursgebühr, bei einem Workshop eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 fällig.
Bei Abmeldung von Grundlagen- oder Kompaktkursen (u.a. als Individuelle Vertiefung I /II)
- Vor Anmeldeschluss ist eine Abmeldung kostenlos
- Nach Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben
- Ab Kursstart wird die gesamte Kursgebühr fällig
Beim Vorliegen triftiger Gründe ist ein vollständiger oder teilweiser Erlass der Kurskosten möglich.
Versicherung
- Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für umfangreiche Ausbildungen oder höhere Veranstaltungskosten wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
- Das ZLLF schliesst jegliche Haftung für während oder mit der Aus- oder Weiterbildung entstandene Schäden aus. Der/die Teilnehmende ist für ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Datenschutz
- Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für umfangreiche Ausbildungen oder höhere Veranstaltungskosten wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.
- Das ZLLF schliesst jegliche Haftung für während oder mit der Aus- oder Weiterbildung entstandene Schäden aus. Der/die Teilnehmende ist für ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Stand:13.06.2023